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Bekämpfung von Geldwäsche im Kfz-Gewerbe

Autohändlern drohen bei Nichtbeachtung des GwG empfindliche Strafen. Diese reichen von hohen Bußgeldzahlungen bis zu Einziehung der Ware und der Gelder. Im Extremfall drohen sogar eine Versagung der Geschäftsausübung sowie eine strafrechtliche Verurteilung. Außerdem veröffentlichen die Aufsichtsbehörden seit 2017 zusätzlich auf ihren Internetseiten die von ihnen gegen verpflichtete Unternehmen verhängten „GwG-Bußgelder“. Daher wird die Lektüre dieser Broschüre dringend empfohlen. Ansonsten könnte – wie durchaus schon geschehen – sowohl das verkaufte Fahrzeug als auch der Kaufpreis eingezogen werden, wenn sich der Fahrzeugkäufer als Teil einer kriminellen Vereinigung entpuppt.

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